Keine Bewährung bei Todesfolge
Der Bundesgerichtshof hat am 06.07.2017 ein Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben, mit dem zwei Rasern, die einen tödlichen Unfall verursacht haben, noch Bewährung gewährt worden war.
Offensichtliche Tendenz des Bundesgerichtshofes, unabhängig von der Frage, wie das Verhalten tatbestandsmäßig einzuordnen ist, jedenfalls keine Bewährung mehr zuzulassen.
Mehr dazu inklusive Pressemitteilung im Blog „Strafprozesse und andere Ungereimtheiten„.
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